HörerInnenversammlung der Fakultät für Architektur und Raumplanung: Gegen Zugangsbeschränkungen!

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Rektorat will Architekturstudium beschränken!

bitte beachte die stellungnahme hier unter dem punkt 9 zahlen,daten und fakten!

Um was geht es?

Das Rektorat der TU Wien möchte die Studienplätze für Architektur reduzieren. Nachdem der Senat am Montag den 14.12. um 14.00 Uhr Gelegenheit zur Stellungnahme hat wird das Rektorat den Antrag für den Notfallparagrafen 124b Absatz 6 beim Ministerium einreichen.

Wieso müssen wir uns wehren? Was wären die Folgen einer Beschränkung des Architekturstudiums?

  • Anstieg der Inskribtionen in anderen Studienrichtungen, insbesondere Raumplanung.
  • Verdeckung der Unterfinanzierung der Fakultät.
  • Studienbeschränkungen führen zu keiner direkten Verbesserung der Studienbedingungen.
  • wird der §124b Absatz 6 einmal angewendet, wird er auch eine Fortsetzung in anderen Studienrichtungen finden.

genauer Wortlaut Uiversitätsgesetz §124b (6)

Die Bundesregierung kann auf Vorschlag der Bundesministerin oder des Bundesministers in einem Studium, das von einem am 1. Oktober 2009 bestehenden deutschen Numerus-Clausus-Studium betroffen ist, auf Antrag aller Universitäten, an denen das betreffende Studium angeboten wird, durch Verordnung eine Zahl an Studienplätzen für Studienanfängerinnen und Studienanfänger festsetzen und die Rektorate ermächtigen, ein qualitatives Aufnahmeverfahren festzulegen, wenn durch die erhöhte Nachfrage ausländischer Staatsangehöriger die Studienbedingungen in diesen Studien unvertretbar sind. Vor dem Antrag des Rektorates der jeweiligen Universität ist dem Senat Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben, die innerhalb einer Frist von zwei Wochen erstattet werden muss. Die Mindestzahl an Studienplätzen darf die durchschnittliche Anzahl der Studierenden dieses Studiums der drei Jahre vor der Festsetzung nicht unterschreiten.

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