Freier Bildungszugang für alle
Aus TU Brennt
Ein freier, uneingeschränkter Bildungszugang steht im Widerspruch zu monetären, quantitativen und qualitativen Zugangsbeschränkungen. Selbstselektion vor Fremdselektion!
Monetäre Zugangsbeschränkungen
Die bekannteste Form von monetären Zugangsbeschränkungen sind Studiengebühren - wer sich bilden will, der soll dafür zahlen. Studiengebühren bedeuten soziale Selektion. Sie sind nie sozial gerecht gestaltbar. Ein häufiges Argument ist, dass Menschen, die sich die Gebühren nicht leisten können sie ohnehin erlassen werden. Bei den entsprechenden Regelungen fallen jedoch genug Menschen durch den Rost.
Ein weiteres Argument ist die Beschleunigung des Studienfortschritts. Abgesehen von den äußerst zweifelhaften Vorteilen eines durch finanziellen Druck beschleunigten Studiums müssen einige Studierende mangels Unterstützung durch die Eltern für die Studiengebühren nebenbei arbeiten gehen. Bei einem Vollzeitstudium an der TU, bei dem der durchschnittliche Zeitaufwand pro Woche gut 40 Stunden beträgt und einem 10 Stunden Nebenjob ist ein Studieren in Mindeststudienzeit bereits nicht mehr vernünftig möglich - von einer Beschleunigung ganz zu schweigen.
Auch soll die jetzige teilweise Abschaffung Studiengebühren oft als Grund für die mangelnde Finanzierung der Universitäten herhalten. Das ist Unsinn. Als die Universitäten 2002 in die vermeintliche Autonomie entlassen wurden nahmen auch die Ausgaben zu. Die Einnahmen durch die gleichzeitig eingeführten Studiengebühren und die Erhöhung des Budgets konnten die neuen Kosten nicht decken. Durch die teilweise Abschaffung sind zudem die Verwaltungskosten für die Neuregelung angestiegen, so dass die verbleibenden Studiengebühren im Endeffekt mehr kosten als sie nutzen.
Andere Zugangsbeschränkungen
Für definierte Studien, die uns an der TU noch nicht betreffen (NC-Studien in Deutschland) können vom Senat Zugangsbeschränkungen erlassen werden. An der TU gibt es derzeit wenn dann eher "inoffizielle" Zugangsbeschränkungen in Form von LVAs bei denen nur eine gewisse Anzahl an Menschen durchkommt. (Bitte um konkreten Input!)
Der Senat kann eine zahlenmäßige Zugangsbeschränkung für Staatsangehörige die nicht aus der EU kommen erlassen. An der TU könnte das in Zukunft Studierende türkischer Herkunft betreffen, vor allem in der Informatik und der Architektur. Die Kriterien können willkürlich festgelegt werden. Siehe UG 09 §63/4
Weiters ist es nun gesetzlich erlaubt, Masterstudien zu beschränken. Nach Abschluss des Bachelors muss zumindest EIN Masterstudium studierbar sein. Siehe UG §64/5. Dies bedeutet, dass ein "Mistkübel"-Masterstudium für z.B. alle Studierenden selbst der gesamten TU möglich wäre, sonstige fachspezifische Masterstudien aber beschränkt sind. Die Art der Beschränkung ist gesetzlich nicht weiter geregelt, lediglich der Notenschnitt im Bachelor ist davon ausgeschlossen.