Diskussion:HörerInnenversammlung der Fakultät für Architektur und Raumplanung: Gegen Zugangsbeschränkungen!

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Wie kommts ihr auf 400? Das von euch zitierte Gesetz sagt ja "Die Mindestzahl an Studienplätzen darf die durchschnittliche Anzahl der Studierenden dieses Studiums der drei Jahre vor der Festsetzung nicht unterschreiten."

Da das seit 07 immer weit über 600 war ist 400 garnicht möglich Apo

400 usw

der begriff studienplätze ist im ug nicht definiert. unter diesem begriff kann mansch viel verstehen, z.b. erstsemestrige, personen die eine prüfung gemacht haben, personen die mehrere prüfungen gemacht haben (mit oder ohne wiederholung), usw. wie du siehst gibt es eine grosse bandbreite an möglichkeiten.

eine weitere stellungnahme findest du hier.

bitte gib das nächste mal deinen namen das nächste mal an.

max urs -- rt_hex 22:21, 14. dez. 2009 (CET)

Schön vielleicht stehts nicht drinnen aber angelehnt an die studien wo es Beschränkungen gibt unwahrscheinlich, dass es etwas anderes ist als die Anzahl der Erstsemestrigen. Aber egal, das nächste Mal einfach keine Werte erfinden. Das ist unprofessionell. Apo 16:08, 15. Dez. 2009 (CET)

dies ist nicht richtig, zum beispiel auf der wu wurde über "prüfungsaktive" studierende befunden. dies sind alle personen, welche 8 semesterstunden absolviert haben. die zahl wir einfach festgesetzt. argumentationslinien werden nachher gefunden. von seiten der uni wurde auch schon bereits im standart festgestellt, dass die erstsemestrigen nicht als grundlage verwendet werden sollten.(artikel hier) kurz noch zum artikel: die argumentation mit den deutschen studierenden bringt nix, da im § ausländische studierende steht. und das sind nicht nur deutsche. rt_hex 17:28, 15. dez. 2009 (CET)

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